web and fly  
 
       
     

  1. Allgemeines:
    Die Firma WEB-AND-FLY tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flug, Fähre etc.), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotel, Mietwagen etc.) oder fremdveranstalteter Reisen auf, auch wenn WEB-AND-FLY die verschiedenen Leistungen ggfs. Insgesamt in Rechnung stellt.

  2. Vertragsinhalt:
    Ihr Auftrag an WEB-AND-FLY, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Einzelleistung wie z.B. Hotelaufenthalt etc. zu besorgen, kann schriftlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch WEB-AND-FLY, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Ihre Buchung wird für WEB-AND-FLY erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. WEB-AND-FLY vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Für die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche besteht für WEB-AND-FLY keine Pflicht.

  3. Haftung von WEB-AND-FLY als Vermittler:
    Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger WEB-AND-FLY gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von WEB-AND-FLY gegenüber den Reiseteilnehmern dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet WEB-AND-FLY nicht für Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

  4. Umbuchung/Rücktritt:
    Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Fall von Rücktritt oder Umbuchung bleibt WEB-AND-FLY ´s Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluß entstehen ggfs. Ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, daß WEB-AND-FLY oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.

  5. Sonder- und Charterflüge:
    Bei allen Sonder- und Charterflügen müssen Rück- und Weiterflug vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehen Flugdatum bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

  6. Internet:
    Die im Internet ausgewiesenen Flugpreise gelten ausschließlich für durch den Teilnehmer selbständig getätigten Buchungen via Internet. WEB-AND-FLY übernimmt keine Haftung für Systemfehler oder fehlerhafte Weiterverarbeitung durch die Leistungsträger, fehlerhafte oder zu häufige Eingaben durch den Buchenden und daraus resultierenden Stornierungen.

  7. Preisänderungen:
    WEB-AND-FLY ist berechtigt, auch kurzfristig, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar nach Vertragsabschluß die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von WEB-AND-FLY bzw. der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind . Z.B.: Devisen- Wechselkurs, Beförderungstarife- und preise, behördliche Gebühren oder Abgaben, Flughafensteuern. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. WEB-AND-FLY ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung die Gründe der Preiserhöhung zu spezifizieren. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich erklärt werden.

  8. Zahlung:
    Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten müssen alle Leistungen bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, bzw. bei Flugbuchungen sofort, vollständig bezahlt sein, da einige Flugscheine haben besondere Zahlungs- und Ausstellungsbedingungen. Die Bezahlung ist für WEB-AND-FLY spesenfrei zu erbringen und gilt erst dann als erbracht, wenn sie bei WEB-AND-FLY eingegangen ist. Die Auftragsbestätigung ist gleichzeitig die Rechnung . Bei kurzfristigen Bestellungen oder entsprechenden Ausstellungsbedingungen, muß der Reisepreis sofort in bar auf das Konto von WEB-AND-FLY eingezahlt, oder die Überweisung durch das ausführende Geldinstitut bestätigt werden.
    Eine Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht möglich. Der Unterlagenversand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ohne vorherige Bezahlung kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden.Die Reisedokumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WEB-AND-FLY. Rücktritts- Bearbeitungs- Umbuchunggebühren sind sofort fallig. Entstehen WEB-AND-FLY Kosten durch verspäteten Zahlungseingang, gehen diese zu Lasten des Kunden.

  9. Unterlagenversand:
    Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt mit einfacher Post auf Risiko des Kunden. Auf Wunsch kann durch WEB-AND-FLY gegen Kostenerstattung UPS-Versand (z.Zt. ca. 20.-DM bei Auslieferung Montags-Freitags) veranlasst werden. Bei Buchungen unter 10 Tagen vor Abflug wird UPS automatisch berechnet. Ein Versand gegen Rechnung ist nicht möglich. Müssen Ersatzunterlagen beschafft werden, geht dies zu Lasten des Kunden. Die Erstattung der alten Flugscheine steht nach Abzug der Kosten dem Kunden zu. Rail&Fly, sowie die Tax ist nicht erstattungsfahig. Erfolgt eine nachträgliche Belastung (LOST-Ticket Gebühr) durch den Leistungsträger ist diese vom Kunden zu tragen.

  10. Einreise und Visabestimmungen:
    Für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen, Impf-, Einreise- und Paßbestimmungen ist der Kunde bzw. Reisende selbst verantwortlich. Das gilt besonders bei Reisen von Ausländern aus dem Ausland nach Deutschland.

  11. Sicherungsscheine:
    Für NUR-Flugreisen werden keine Sicherungsscheine ausgegeben.
    Wird vom jeweiligen Veranstalter für andere vermittelte Reisen ein Sicherungsschein ausgegeben, leitet Ihnen WEB-AND-FLY diesen nach Erhalt zu. WEB-AND-FLY prüft nicht die Richtigkeit/Echtheit der ausgegebenen Sicherungsscheine.

  12. Gerichtstand für alle ist Mettmann.